Trauerbegleitung bei Sternenkindern

„Wenn du bei Nacht den Himmel anschaust, wird es dir sein, als lachten alle Sterne, weil ich auf einem von ihnen wohne, weil ich auf einen von ihnen lache. Du alleine wirst Sterne habe, die lachen können!
Und wenn du dich getröstet hast, wirst du froh sein mich gekannt zu haben.“

Lange Zeit wurde der Tod eines ungeborenen oder neugeborenen Kindes in unserer, auf Erfolg ausgerichteten Gesellschaft, als absolutes Tabuthema betrachtet.
Wir erlauben es uns kaum Trauerreaktionen zuzulassen. – Trauer will aber gehört, gesehen und akzeptiert werden.
Sie ist die heilende Antwort des Herzens auf Verlust, Trennung und Abschied.

Trauernde dürfen alles und müssen nichts.

Die Begleitung von Familien nach dem Tod eines Kindes liegt mir als Hebamme besonders am Herzen. Denn gerade nach einer Fehl- oder Totgeburt ist es wichtig, dass die Geburt aufgearbeitet wird, sodass für eine Folgeschwangerschaft wieder Kraft und neue Hoffnung geschöpft werden kann.

Diese Betreuung steht Ihnen gesetzlich zu und wird von der Krankenkasse gezahlt – unabhängig von der Schwangerschaftswoche!

Hebammenhilfe richtet sich also auch an Mütter beziehungsweise Eltern, die ihr Kind vor, während oder nach der Geburt verloren haben.
Also zum Beispiel im Fall einer Fehl- oder Totgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruches. 

Die Betreuung konzentriert sich neben der Kontrolle der körperlichen Rückbildungsvorgänge der Mutter natürlich auch, auf die psychische Begleitung der Eltern, wobei sich der Betreuungszeitraum hier ganz nach den Bedürfnissen des Paares richtet.